Der Unterricht findet in unseren Räumen in Lauchheim und Aalen statt.
Während der örtlichen Schulferien und an schulfreien Feiertagen findet kein Musikunterricht statt. Sonderregelungen siehe Unterrichtsvertrag.
Die Vertragsdauer beläuft sich zunächst auf sechs Monate, danach kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist der Unterricht zu jedem Monatsende beendet werden.
Bei Tickets gibt es keine Vertragsdauer.
Bei der Unterrichtsgebühr handelt es sich um die derzeit aktuellen Preise. Diese können nach Information des Kunden im Rahmen der üblichen Preiserhöhung angepasst werden (frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit).
Wie allgemein üblich wird jeden Monat im Jahr der gleiche Betrag fällig, ungeachtet der jeweiligen Anzahl der Unterrichtstermine und Ferien.
Bei Tickets ist der Gesamtbetrag im Voraus fällig.
Vom Lehrer versäumte Termine werden selbstverständlich nachgeholt, sofern keine Vertretung möglich ist.
Vom Schüler versäumte Termine können nicht nachgeholt oder vergütet werden.
Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte dies möglichst rechtzeitig im Voraus entschuldigt werden.
Musikschüler mit infektiösen Erkrankungen (z.B. grippaler Infekt, Magen-Darm-Grippe, div. infektiöse Kinderkrankheiten …) können am Unterricht erst nach Abklingen der Symptome bzw. nach Ablauf der infektiösen Phase teilnehmen. Die vom Lehrer bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen (Abstand, etc.) sind einzuhalten.
Haftung: nur in den Unterrichtsräumen und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.
Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien / Instrumente werden vom Schüler pfleglich behandelt. Eventuelle Schäden, die vom Schüler verschuldet wurden, müssen ersetzt werden.
Post an: Musikschule Schuster
Mühlichstr. 5
73466 Lauchheim